Teilnahmebedingungen

1 Anwendungsbereich

1.1 Die GEBURTSALLIANZ ÖSTERREICH ist ein ideeller Verein, der sich für eine babyfreundliche und mütterfreundliche Geburtshilfe einsetzt und als Informationsplattform für Patientenrechte dient. Wir veranstalten dazu regelmäßig Frauen-Flohmärkte und Baby-Kinder-Flohmärkte. Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) sind auf die Teilnahme an diesen Flohmärkten sowie den Abschluss, den Inhalt und die Erfüllung aller Verträge anzuwenden, die zwischen uns und den TEILNEHMERINNEN (AUSSTELLERINNEN und BESUCHERINNEN) abgeschlossen werden. Diese ATB gelten auch für spätere Verträge, ohne dass auf sie im Einzelfall erneut noch Bezug genommen zu werden braucht.

 

1.2 Abweichungen von diesen ATB sind nur wirksam, wenn diese zwischen uns und den TEILNEHMERINNEN schriftlich vereinbart sind; sie ersetzen diese ATB nur so weit, wie sie mit diesen ATB in Widerspruch stehen. Wenn eine der in diesen ATB getroffenen Regelungen ungültig sein sollte, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen.

 

1.3 Wir behalten uns das Recht vor, diese ATB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Registrierte TEILNEHMERINNEN werden auf die Änderung durch Zusendung einer E-Mail hingewiesen.

 

1.4 Als AUSSTELLERINNEN werden in diesen ATB Personen bezeichnet, die einen Standplatz reservieren und gebrauchte Waren verkaufen wollen.

 

1.5 Als BESUCHER*INNEN werden in diesen ATB Personen bezeichnet, die den Flohmarkt als Interessierte besuchen.

 

2 Teilnahme

2.1 Unsere Flohmärkte dienen ausschließlich dem Verkauf von gebrauchten (privaten) Waren durch Private (Nichtunternehmer). Unternehmern ist der Verkauf von Waren am Flohmarkt unter bestimmten Voraussetzungen untersagt. Der Verkauf von Handelsware, Waren aus einer Insolvenzmasse, der Ankauf und Verkauf von Waren aus einer Verlassenschaft oder dergleichen ist damit verboten. AUSSTELLERINNEN können ab einem dreimaligen Bezug des Flohmarkts als Händler (Unternehmer) anzusehen sein und würden für den Verkauf eine Gewerbeberechtigung benötigen. Ebenso kann das Sammeln von privaten Sachen mit dem Zweck diese zu verkaufen als gewerbliche Tätigkeit anzusehen sein. Der Verkauf von Waren durch Unternehmerinnen an einem Sonntag verstößt insbesondere gegen das Öffnungszeitengesetz 2003 und das Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz.

 

2.2. Wir haben die Möglichkeit, vom AUSSTELLERIN Auskünfte über die Art seiner ausgestellten Waren und die Häufigkeit des Verkaufs zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, die Teilnahme am Flohmarkt zu untersagen bzw. den AUSSTELLERIN vom Flohmarkt zu verweisen, wenn die Möglichkeit eines gewerbsmäßigen Verkaufs bzw. einer Teilnahme eines HändlersIn besteht.

 

2.3. AUSSTELLERINNEN sind für die Einhaltung der sie betreffenden Rechtsvorschriften selbst verantwortlich. Uns trifft dazu keine Aufklärungs,- Belehrungs,- und Überwachungspflicht. AUSSTELLERINNEN haften selbst bei einer Verletzung der sie betreffenden Rechtsvorschriften (Punkt 9).

 

2.4 Die AUSSTELLERINNEN beim Baby-Kinder-Flohmarkt dürfen ausschließlich gebrauchte Baby-Kinder-Produkte für Kinder bis 14 Jahren sowie Produkte für die Schwangerschaft und Geburt anbieten. Die AUSSTELLERINNEN beim Frauen-Flohmarkt dürfen ausschließlich gebrauchte Damenkleidung, Taschen, Schmuck und Accessoires anbieten.

 

2.5 Wir behalten uns das Recht vor, die Öffnungszeiten der Flohmärkte und den zeitlichen Ablauf jederzeit zu ändern. TEILNEHMERINNEN können aus einer derartigen Änderung keine Ansprüche ableiten. Der Rückersatz der Standgebühr wird ausgeschlossen.

 

2.6 Bei unseren Flohmärkten verkaufen Catering-Unternehmer Speisen und Getränke. Der Vertrag über den Kauf dieser Produkte kommt zwischen dem Catering-Unternehmer und den TEILNEHMERINNEN zustande. Diese Unternehmer arbeiten auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr. Wir sind rechtlich nicht für die Catering-Unternehmer verantwortlich; uns trifft keine Überwachungspflicht für die Qualität der angebotenen Produkte. 2.7 Wir veranstalten Flohmärkte im Freien (Outdoor) und in geschlossenen Räumen (Indoor). Die jeweiligen Spezifikationen und Besonderheiten eines Veranstaltungsortes ersehen TEILNEHMERINNEN auf unserer Website www.lieblingsflohmarkt.at

 

3 Standplatz

3.1 AUSSTELLERINNEN müssen einen Standplatz über unser Online-Reservierungssystem oder per Email buchen. Die Reservierung erfolgt ausschließlich für den nächsten Flohmarkttermin. Die Standgebühren sind Bruttopreise und mit der Reservierung zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt über Kreditkarte, Sofortüberweisung, EPS-Zahlung und in manchen Fällen auch per Banküberweisung. Für die Zahlungsabwicklung verrechnet der Ticketanbieter eine zusätzliche Gebühr, die vor der Reservierung ersichtlich ist. Der/Die AUSSTELLERIN erhält das Ticket nach der Zahlung per E-Mail zugesendet. Auf dem Ticket ist die (fixe) Tischnummer jenes Tisches vermerkt, die der/die AUSSTELLERIN gebucht hat (ausser bei Veranstaltungen mit freier Platzwahl oder Platzzuweisung). Der/Die AUSSTELLERIN hat keinen Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. Die Einzahlung der Standgebühr (ohne vorherige Reservierung) berechtigt nicht zur Teilnahme am Flohmarkt und ist keine Buchung.

 

3.2 Der/Die AUSSTELLERIN hat sich vor der Reservierung zu vergewissern, dass die Flohmarkthalle bzw. das Flohmarktgelände samt Standplatz für seine Zwecke geeignet ist.

 

3.3 Ein kostenloser Rücktritt (Stornierung) des/der AUSSTELLERSIN, eine Umbuchung oder eine Übertragung auf einen anderen Flohmarkt-Termin ist nicht möglich.

 

3.4 Wir stellen dem/der AUSSTELLERIN an manchen Standorten gratis einen Tisch und einen Sessel zur Verfügung. Es ist dem/der AUSSTELLERIN bei den Hallenflohmärkten untersagt, einen zusätzlichen Tisch mitzunehmen. Die Korridore (Gänge) müssen aus Sicherheitsgründen ausnahmslos freigehalten werden. Standplätze mit einer Rückwand können (außer es wird speziell darauf hingewiesen) behängt oder beklebt werden. Der/Die AUSSTELLERIN kann bei Hallenflohmärkten höchstens eine Kleiderstange pro Standplatz mitnehmen. Bei Outdoor Flohmärkten wird eine bestimmte Bodenfläche zur Verfügung gestellt. 

 

3.5 Der/Die AUSSTELLERIN hat die Möglichkeit, bei freien Restplätzen am Flohmarkttag vor Ort einen weiteren Standplatz zu buchen und zu beziehen.

 

3.6 Wir behalten uns das Recht vor, die Anordnung von Standplätzen und Tischnummern jederzeit zu ändern. AUSSTELLERINNEN können aus einer derartigen Änderung keine Ansprüche ableiten. Der Rückersatz der Standgebühr wird ausgeschlossen. 

 

3.7 Mit der Teilnahme am Flohmarkt erklärt sich der/die AUSSTELLERIN damit einverstanden, Informationen und Terminankündigungen über unsere Flohmarkt-Veranstaltungen per E-Mail zu erhalten.

 

4 Einlass, Verfall des Standplatzes

4.1 AUSSTELLERINNEN haben bei unseren Flohmärkten ab gewissen Uhrzeiten (siehe Website) Einlass in die Flohmarkthalle bzw. auf das Flohmarktgelände (Aussteller-Einlass). AUSSTELLERINNEN müssen sich bis spätestens 30 min (Indoor) bzw. 60 min (Outdoor) vor dem Besuchereinlass (Punkt 4.3) registrieren. Wir haben die Möglichkeit, nicht bezogene Standplätze ab 30 min bzw. 60 min vor dem Besucher-Einlass neu zu vergeben. Keine neue Vergabe erfolgt, wenn der/die AUSSTELLERIN uns über seine Verspätung per SMS informiert hat. Der/Die AUSSTELLERIN hat bei einer neuen Vergabe des Standplatzes keinen Rückersatzanspruch für die bezahlte Standgebühr.

 

4.2 AUSSTELLERINNEN erhalten nach Vorweisen des Tickets bzw. der Zahlungsbestätigung (in Papierform oder am Smartphone) ein Einlassband (bei Indoor-Flohmärkten). Die Kinder der AUSSTELLERINNEN, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten kein Einlassband; sie können mit den AUSSTELLERINNEN die Flohmarkthalle betreten. Für jeden Standplatz können zwei Erwachsene und ihre Kinder den Aussteller-Einlass nutzen, weitere Begleitpersonen müssen den späteren Besucher-Einlass abwarten. 

 

4.3 BESUCHERINNEN haben beim Flohmarkt zu gewissen Uhrzeiten (siehe Website) Einlass in die Flohmarkthalle bzw. auf das Flohmarktgelände. Der Eintritt ist für BESUCHER*INNEN frei, außer gesondert angegeben auf unserer Website.

 

5 Parken

5.1 AUSSTELLERINNEN haben die Möglichkeit, die gekennzeichneten Ladezonen für das Ausladen ihrer Waren zu nutzen und ihr Auto auf den gekennzeichneten Parkplätzen zu parken. Der Parkplatz ist abhängig vom Veranstaltungsort gebührenpflichtig oder gebührenfrei (siehe Website). Die Parkplatzgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn ausschließlich die Ladezone verwendet wird, ohne das Fahrzeug zu parken. Die Ladezone darf von dem/der AUSSTELLERIN höchstens 10 min pro Fahrzeug verwendet werden. Das Parken in der Ladezone ist untersagt. Das Ausladen, Halten oder Parken direkt vor der Veranstaltungshalle bzw. dem Flohmarktgelände, auf Zufahrtswegen, in der Feuerwehrzufahrt, auf Rettungswegen und am Fahrradstreifen ist untersagt.

 

5.2 BESUCHERINNEN haben die Möglichkeit, am Besucherparkplatz zu parken. Der Parkplatz ist abhängig vom Veranstaltungsort gebührenpflichtig oder gebührenfrei (siehe Website). Der Besucherparkplatz befindet sich in einem schlechten Zustand, hat Schlaglöcher und weist Gefährdungen durch ungesicherte Paletten und andere Hindernisse auf. Er ist nicht überwacht. 

 

5.3 Mit der Parkplatzgebühr (Punkt 5.1 und Punkt 5.2) hat der/die TEILNEHMERIN die einmalige Möglichkeit der Einfahrt und der Ausfahrt. Ein mehrmaliges Ein- und Ausfahren ist nicht möglich.

 

5.4 Die TEILNEHMERINNEN haben die Parkplätze und Ladezonen in sauberen Zustand zu halten. Das Ablagern von Müll und sonstigen Gegenständen (nicht verkaufte Produkte) ist streng untersagt. Die Kosten der Reinigung und Entsorgung von hinterlassenem Müll und sonstigen Gegenständen haben die verursachenden TEILNEHMERINNEN zu tragen.

 

5.5 Die Parkplatzgebühr (Punkt 5.1 und Punkt 5.2) dient der Deckung unserer Kosten. Wir erzielen dabei keinen Gewinn. Die Benützung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr der TEILNEHMER*INNEN. Wir übernehmen insbesondere keine Haftung für Beschädigungen (gleich welcher Art) der Fahrzeuge und für Eigentumsdelikte.

 

5.6 Bei Outdoor-Flohmärkten kann unter bestimmten Voraussetzungen zum Ausladen der Waren mit dem Auto in das Flohmarktgelände hineingefahren werden. Danach wird das Auto auf anderen Parkflächen abgestellt oder kann am Standplatz stehenbleiben (abhängig vom Veranstaltungsort).

 

6 Hausordnung, Wegweisung

6.1 HändlerInnen (UnternehmerInnen) ist die Ausstellung von Waren und der Verkauf am Flohmarkt streng untersagt.


6.2 Das Rauchen, Anzünden von Kerzen und sonstiges Feuer jedweder Art ist im gesamten Veranstaltungsgebäude streng verboten.

 

6.3 Die Korridore (Gänge), Fluchtwege, Notausgänge, Rettungswege und Feuerwehrzufahrten müssen von dem/der AUSSTELLERIN aus Sicherheitsgründen ausnahmslos freigehalten und dürfen nicht verstellt oder eingeengt werden. 

 

6.4 Die Mitnahme von Hunden (auch mit Beißkorb) in die Flohmarkthalle ist streng untersagt. 

 

6.5 Die Mitnahme von Kinderwägen durch BESUCHERINNEN in die Flohmarkthalle ist streng untersagt. Wir stellen an manchen Veranstaltungsorten einen kostenpflichtigen Kinderwagen-Abstellraum zur Verfügung.

 

6.6 Der Verkauf von Produkten ohne eindeutigen Bezug zum Baby-Kinder-Flohmarkt bzw. Frauen-Flohmarkt (Töpfe, Bilderrahmen, Geschirr, Lebensmittel, etc.) ist verboten.

 

6.7 AUSSTELLERINNEN haben defekte Produkte als solche zu kennzeichnen oder ohne Entgelt dem/der BESUCHERIN zu überlassen.

 

6.8 AUSSTELLERINNEN haben ihren Standplatz samt Tisch und Sesseln sorgfältig zu behandeln. Sie haben den Standplatz bis spätestens 30 min nach Ende des Flohmarkts zu räumen und in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand wieder zu verlassen. Leere Kartonschachteln und Altpapier sind ebenso wie sonstiger (Rest)Müll in die dafür vorgesehenen Behältnisse und Mistkübel zu entsorgen. Bei Outdoor Flohmärkten ist der gesamte angefallene Müll jedes/r AUSSTELLERSIN selbst wieder mit nach Hause zu nehmen. Es findet keine Müllentsorgung von seiten des Veranstalters oder des Liegenschaftseigentümers statt.

 

6.9 TEILNEHMERINNEN sind verpflichtet, unsere Anordnungen und jene des Sicherheitspersonals zu befolgen. 6.10 Das Tragen von Waffen jeglicher Art ist streng untersagt. Alkoholisierten Personen kann der Zutritt verweigert werden. 6.11 Wir sind berechtigt, eine/n TEILNEHMERIN bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die ATB sowie bei einer Missachtung der Anordnungen des Sicherheitspersonals oder einem ungebührlichen Verhalten die (weitere) Teilnahme am Flohmarkt zu untersagen und ihn/sie vom Veranstaltungsort zu verweisen.

 

6.12 Die Benützung der Toilettanlagen kann an manchen Veranstaltungsorten gebührenpflichtig sein.

 

6.13 Alle TEILNEHMERINNEN verpflichten sich, die aktuellen Covid19 Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um sich und andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen. 

 

6.14 Es ist AUSSTELLERINNEN nicht gestattet, einen Sonnenschirm, ein Zelt oder sonstige Überdachung am Standplatz aufzustellen. Der Veranstalter schließt jede Haftung für eigenmächtig aufgestellte Überdachungen aus. Die Haftung trägt der/die AUSSTELLER*IN zur Gänze selbst.

 

6.15 Es besteht bei Schlechtwetter kein Anspruch auf Übersiedlung in geschlossene Räume und es können keine Ansprüche geltend gemacht oder Rückersatz der Standgebühr gefordert werden.

 

7 Privatkauf

7.1 Der Kaufvertrag kommt zwischen dem/der AUSSTELLERIN und dem/der BESUCHERIN zustande. Wir sind kein Vermittler dieses Kaufvertrages und nicht am Vertragsabschluss oder deren Erfüllung beteiligt. Der/Die AUSSTELLERIN und der/die BESUCHERIN können Vereinbarungen über die Gewährleistung treffen, die Gewährleistung einschränken oder ausschließen. Bei Privatkäufen wird die Gewährleistung regelmäßig ausgeschlossen.

 

7.2 Wir sind als Betreiber des Flohmarkts für Preisverhandlungen und vertragliche Vereinbarungen zwischen dem/der AUSSTELLERIN und dem/der BESUCHERIN nicht verantwortlich.

 

 

8 Urheberrecht, Bildrechte

8.1 Sämtliche Unterlagen, Logos, Flyer, Pläne, Skizzen, Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches sind unser geistiges Eigentum und dürfen anderweitig nicht verwendet, insbesondere weitergegeben, vervielfältigt und veröffentlicht werden.

 

8.2 Wir machen von unserer Flohmarkt-Veranstaltung Fotos und Videoaufnahmen, auf denen TEILNEHMERINNEN erkennbar sein können. Die TEILNEHMERINNEN stimmen zu, dass wir ihre Foto-, Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken verwenden und veröffentlichen können. Die TEILNEHMER*INNEN können aus den Foto, Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen keinerlei Ansprüche geltend machen oder ableiten. Die Rechte an den Foto-, Bild, Ton-, und Videoaufnahmen kommen ausschließlich uns zu.

 

9 Haftung

9.1 Wir haften nicht für Fehler (einschließlich offenkundiger Fehler oder Druckfehler), Unterbrechungen (durch einen technischen Ausfall, Reparatur-, Aktualisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten auf der Website, etc.) oder die Fehlübermittlung von Informationen aus unserer Homepage.

 

9.2 Die Haftung für technische Störungen und Störungen in der Strom-, Wasser-, Heizungs- Kühlungs- und Kanalisierungsanlage oder sonstige Störungen des Flohmarktes (z.B. Wetter) werden ausgeschlossen.

 

9.3 Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden wird ausgeschlossen. Das Vorliegen von grobem Verschulden hat der/die TEILNEHMERIN zu beweisen. Der Ersatz für Mangelfolgeschäden und dem entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. 

 

9.4 Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Flohmarkt aus einem uns nicht zuzurechnenden Grund nicht stattfinden kann, verschoben werden oder die Flohmarktzeit verkürzt oder räumlich verlegt werden muss. Es finden in diesen Fällen auch kein Rückersatz von bereits bezahlten Standgebühren statt und besteht kein Schadenersatzanspruch. 

 

9.5 Wir übernehmen keine Haftung für Eigentumsdelikte beim oder anlässlich des Flohmarkts. Die AUSSTELLERINNEN sind selbst für ihre mitgebrachten oder zurückgelassenen Waren verantwortlich. Die Verwahrung der Waren in der Flohmarkthalle und Flohmarktgelände erfolgt auf Risiko der AUSSTELLERINNEN. Uns trifft keine Aufsichts- oder Überwachungspflicht für die Waren der AUSSTELLERINNEN. Wir übernehmen keine Haftung für allfällige Beschädigungen.

 

9.6 Die AUSSTELLERINNEN sind rechtlich für alle Schäden verantwortlich, die schuldhaft durch sie oder ihre Produkte an Personen oder Sachen verursacht werden. Die AUSSTELLERINNEN halten uns dazu von allen Schäden, Strafen und sonstigen Aufwendungen vollkommen schad- und klaglos.

 

9.7 Wir übernehmen keine Haftung für Geld oder Wertgegenstände, die bei der Besuchergarderobe oder Flohmarktbüro abgegeben werden.

 

9.8 Die AUSSTELLERINNEN haben Strafen wegen eines Verstoßes gegen gewerberechtliche Vorschriften und andere sie treffende Verpflichtungen selbst zu tragen. Die AUSSTELLERINNEN halten uns von allen Schäden, Strafen und sonstigen Aufwendungen vollkommen schad- und klaglos, die aus einer Verletzung ihrer gewerberechtlichen Vorschriften, des Öffnungszeitengesetzes 2003 und andere Rechtsverletzungen entstehen sollten.

 

10 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unser Sitz in A-1130 Wien.

 

10.2 Auf diese ATB und alle Verträge, auf die diese ATB anzuwenden sind, ist österreichisches, materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

10.3 Für etwaige Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages sowie aus oder aus Anlass von zwischen uns und den TEILNEHMER*INNEN geschlossenen Verträgen wird die örtliche Zuständigkeit des am Sitz der GEBURTSALLIANZ ÖSTERREICH sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

 

11 Konsumentenrechtlicher Hinweis für Fernabsatzgeschäfte

Nach § 18 Abs 1 Z 10 des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes besteht bei Dienstleistungen in Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung und einem vereinbarten Termin – wie der Buchung einer Flohmarkt-Veranstaltung – kein Rücktrittsrecht. Die AUSSTELLER*INNEN haben damit kein Rücktrittsrecht.

 

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